Sparen statt Spielzeug: Müssen Kinder-Sparpläne mündelsicher sein?

Häufig wollen Großeltern oder Paten nicht das x-te Kuscheltier schenken, sondern etwas Sinnvolles für die Zukunft. Da das Sammeln von Silberbesteck auch aus der Mode ist  und das frühere Sparbuch keinen Ertrag bringt, geraten Alternativen in den Blick. Aber nach 18 Jahren soll ja im besten Fall ein Betrag für das erste Auto oder eine andere Starthilfe vorhanden sein: Gelderhalt ist das Mindeste, was die Anleger wünschen. Besser noch, die Anlage wächst. Aber –  was war das mit der Mündelsicherheit?

Bei der mündelsicheren Geldanlage steht der Kapitalerhalt im Vordergrund, sie spielt im Bereich der Betreuung (früher Vormundschaft) eine entscheidende Rolle und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Im Einzelfall entscheidet das jeweilige Betreuungsgericht, ob eine Anlage getätigt werden darf oder nicht. Auch für den Bereich der Investmentfonds gibt es beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) eine Liste von Fonds, die Gerichte im Einzelfall als zulässig erklärt haben.

Für Töchter und Söhne entscheiden aber zunächst die Eltern als gesetzliche Vertreter in Vermögensfragen – d.h. ihre Kenntnisse, Erfahrungen, Ziele und Voraussetzungen für die Anlage der Kinder bestimmen die Anlageform. Mit der Volljährigkeit sind die jungen Erwachsenen selbst verantwortlich, sofern das Depot oder Konto auf ihren Namen läuft. Damit steht einem Sparplan in Investmentfonds – für ein langes Zeitfenster am besten im Aktienbereich – nichts entgegen. Welche Form genau – aktiver Fonds, ETF, dynamischer Mischfonds…. – hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Großeltern, Paten oder andere Angehörige sprechen am besten mit den Eltern. Ein Kinderkonto, auf das alle einzahlen und von dem aus dann gespart wird, ist ein praktischer Weg, der auch aus kleinen Beiträgen eine lohnende monatliche Sparrate macht.

Manchmal ist diese Lösung nicht praktikabel, dann kann im eigenen Depot oder auf ein separates Depot auf den eigenen Namen (Kosten beachten!) für die Enkel, Nichten, Neffen…. gespart werden. Eine schriftliche Regelung hilft, dass – zum Beispiel im Todesfall – der Depotwert auch die richtige Person erreicht.

© Text und Foto_RK